WICHTIGER HINWEIS
Bitte lesen Sie diesen Software-Endbenutzer-Lizenzvertrag (im Folgenden "
EULA" genannt) sorgfältig durch, bevor Sie die Manaz Development GmbH Software in Betrieb nehmen. Manaz Development GmbH ist nur dann bereit, die nachfolgend definierte Software an Sie als Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden "Sie" genannt) zu lizenzieren, wenn Sie alle Bestimmungen dieses Vertrages akzeptieren. Diese EULA wird zwischen Ihnen und Manaz Development GmbH geschlossen. Sie legt Ihre Nutzung des Software-Produktes, aller zugehörigen Dokumentationen und aller Updates und Upgrades, die die Software ersetzen oder ergänzen und ohne separaten Lizenzvertrag vertrieben werden, (zusammen im Folgenden "
Software" genannt) fest.
Indem Sie die Software installieren und/oder verwenden, erkennen Sie die Bedingungen dieser EULA an.
SOLLTEN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SEIN, SO INSTALLIEREN ODER NUTZEN SIE DIE MANAZ DEVELOPMENT GMBH SOFTWARE NICHT.
1. Begriffbestimmungen
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Automatische Verlängerung: Bezeichnet eine Funktion für die Erneuerung einer Lizenz am Ende einer Lizenzdauer, ohne dass es eines weiteren Hinweises bedarf.
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Manaz Development GmbH: Bezeichnet die Manaz Development GmbH, Mittlere Wende 30, 33739 Bielefeld, Deutschland.
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Computer: Bezeichnet jedes Gerät, das Daten mithilfe einer programmierbaren Rechenvorschrift arbeiten kann. Mit eingeschlossen werden auch ServerComputer.
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Dokumentation: Bezeichnet schriftliche Materialien, in gedruckter oder elektronischer Form, die die Funktionen der Software und/oder der Updates und Upgrades beschreiben und die dazu dienen, Sie bei der effektiven Nutzung der Software, der Updates und/oder Upgrades zu unterstützen. Eine solche Dokumentation ändert nicht die Bestimmungen dieser EULA.
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Entgelt: Bezeichnet den Preis oder die Lizenzgebühr für Software von Manaz Development GmbH.
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Kunde: Bezeichnet einen Verbraucher und/oder Unternehmer.
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Lizenz: Bezeichnet Ihr Recht zur Nutzung der Software gemäß dieser EULA. Die Lizenz legt die Art und den Umfang Ihres Rechts zur Nutzung der Software fest.
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Lizenzdauer: Bezeichnet den Zeitraum, für den die Lizenz für die Software eingeräumt wird. Die Lizenzdauer beginnt, sobald der Kaufvorgang für die Lizenz abgeschlossen ist, d.h. die zu lizenzierende Software bezahlt ist.
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Mehrfachnutzung: Bezeichnet die zeitgleiche Speicherung, das zeitgleiche Vorrätighalten und jede sonstige zeitgleiche Nutzung von Software auf mehreren Computern sowie jede Nutzung solcher Software, für die gemäß den jeweiligen Produktinformationen besondere Lizenzen für Mehrfachnutzung erteilt werden.
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Software: Bezeichnet die Computerprogramme der Manaz Development GmbH im Objektcodeformat, einschließlich aller zugehörigen Updates und Upgrades, die Manaz Development GmbH zur Verfügung stellt und für die Manaz Development GmbH Ihnen eine Lizenz erteilt hat.
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Unternehmer: Bezeichnet eine rechtsfähige natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft, die bei der Bestellung oder dem Erhalt der Software von Manaz Development GmbH in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen oder sonstigen Tätigkeit außerhalb des persönlichen oder familiären Gebrauchs handelt.
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Updates und Upgrade: Bezeichnet die Aktualisierung der Software. Die Klassifizierung der Aktualisierung als Update oder Upgrade liegt im alleinigen Ermessen von Manaz Development GmbH.
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Verbraucher: Bezeichnet eine natürliche Person, der von Manaz Development GmbH Software zur persönlichen Nutzung oder zur Nutzung in der Familie zur Verfügung gestellt werden
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Vertriebspartner: Bezeichnet einen Kunden, dem Software ausdrücklich zum Zweck des Weiterverkaufs zur Verfügung gestellt werden.
2. Eigentumsrechte
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Diese EULA gibt Ihnen lediglich einige Rechte zur Verwendung der Features, die in dem von Ihnen lizenzierten Programm enthalten sind. Die Manaz Development GmbH und seine Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, das alleinige Eigentum und alle Ansprüche an der Software, einschließlich aller Urheberrechte, Patente, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Marken und sonstiger geistiger Eigentumsrechte. Diese EULA überträgt Ihnen kein Eigentum an der Software. Mit Ausnahme der in Paragraph 3 bezeichneten Rechte erwerben Sie keinerlei Rechte an der Software.
3. Lizenzerteilung
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Manaz Development GmbH erteilt Ihnen hiermit eine nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen, die in dieser EULA enthalten sind.
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Ihre Lizenz umfasst während der Lizenzdauer das Recht auf Erhalt und Nutzung von Updates, die Fehler des lizenzierten Programms beheben.
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Software, für die Upgrades von Manaz Development GmbH zur Verfügung gestellt werden, sind zusätzlich zu lizenzieren. Upgrades enthalten fundamentale änderungen in einem Programm (z.B. weitere Features) und sind nicht gleichzusetzen mit Updates, welche Fehler im Programm beheben sollen.
4. Nutzungsbestimmungen
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Software darf nicht vervielfältigt, weitergegeben oder dekompiliert (d.h. in den Quellcode rückübersetzt) werden, sofern dies nicht ausdrücklich durch diese EULA oder durch ein Gesetz erlaubt ist. Falls Sie das Programm zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren (nachfolgend "Dekompilierung" genannt) möchten, um eine Interoperabilität mit anderer Computersoftware zu ermöglichen, sofern dies gesetzlich erlaubt ist, haben Sie Manaz Development GmbH vor der Dekompilierung zu kontaktieren und die Bereitstellung der für das Erreichen einer solchen Interoperabilität erforderlichen Informationen anzufordern. Stellt Manaz Development GmbH diese Informationen bezüglich der Interoperabilität ohne schuldhaftes Zögern zur Verfügung, sind Sie nicht zur Dekompilierung des Programms berechtigt.
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Die Nutzung von Software, für die nach den jeweiligen Produktinformationen keine besonderen Lizenzen für eine Mehrfachnutzung erhältlich sind, ist auf einen Computer beschränkt. Zu diesem Zweck können Sie jeden verfügbaren Computer nutzen, der die Systemanforderungen erfüllt und für den die Lizenz erteilt wurde.
Sollten Sie den Computer wechseln, muss die Software vor ihrer Neuinstallation auf einem anderen Computer von dem Computer, auf dem sie zuvor installiert war, entfernt werden. Für Software, deren Produktinformationen besondere Lizenzen für eine Mehrfachnutzung vorsehen, ist die Mehrfachnutzung nur in dem Umfang zulässig, in dem Sie die entsprechende Art oder Anzahl von Lizenzen erworben und von Manaz Development GmbH erhalten haben.
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Sie sind nicht dazu befugt, und Sie dürfen auch keiner anderen Person gestatten:
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irgendeinen Teil der Software zu kopieren (außer zu Sicherungszwecken), unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleihen oder zu verleasen. Wenn Sie die Software auf einem anderen Computer verwenden wollen, müssen Sie das Programm von Ihrem derzeitig verwendetem Computer löschen, bevor Sie es auf dem anderen Computer installieren;
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die Software ganz oder teilweise zu verändern oder abgeleitete Werke zu schaffen, die ganz oder teilweise auf der Software basieren;
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Eigentümerkennzeichnungen, Seriennummern, Beschriftungen oder Kopierschutzfunktionen von der Software entfernen;
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die Software in Bereichen mit besonderem Risiko verwenden, die einen fehlerfreien Dauerbetrieb relevanter Systeme erfordern und in denen ein Ausfall der Software zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann (Tätigkeiten mit hohem Risiko und Tätigkeiten mit hoher Verfügbarkeit, insbesondere der Betrieb von Kernkraftanlagen, Waffensystemen, Flugnavigations- oder Flugkommunikationssystemen, lebenserhaltender Systeme oder Geräte, Maschinen- und Produktionsprozessen in der Herstellung von Pharmazeutika und Lebensmitteln). Manaz Development GmbH gewährleistet oder garantiert nicht, dass die Software für den Gebrauch in Bereichen mit besonderem Risiko geeignet ist.
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Manaz Development GmbH behält sich alle Rechte vor, um eine unbefugte Nutzung der Software Ihrerseits zu untersagen oder zu stoppen, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz. Eine unbefugte Nutzung Ihrerseits kann zu strafrechtlicher Verfolgung gemäß den einschlägigen Gesetzen führen. Die Bestimmungen dieses Paragraphen 4.c.v über die Vervielfältigung und Offenlegung gelten ebenso für die Benutzerhandbücher und andere Unterlagen, die die von Manaz Development GmbH zur Verfügung gestellte Software betreffen.
HINWEIS: DURCH EINEN VERSTOSS GEGEN DIE OBIGEN BESTIMMUNGEN WERDEN SäMTLICHE GELTENDEN GEWäHRLEISTUNGEN NICHTIG
5. Ihre Pflichten
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Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hardware- und Softwareumgebung für die Software liegt allein in Ihrer Verantwortung. Das gleiche gilt für regelmäßige Datensicherungen in Ihrem EDV-System.
6. Demo-Version
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Manaz Development GmbH stellt zu einigen Softwareprodukten online eine Demo-Version zur Verfügung. Manaz Development GmbH übernimmt Ihnen gegenüber keine Gewährleistung im Hinblick auf diese freie Software und bietet dafür auch keinerlei Produkt-Support an. Die Demo-Version darf nicht in einer Produktionsumgebung verwendet werden.
7. Automatische Verlängerung
Die Lizenz verlängert sich automatisch um einen Monat, insofern sie nicht von eine der Parteien mindestens 30 Tage vor Ablauf der gegenwärtigen Lizenzdauer gekündigt wird.
8. Wirkung der Kündigung oder des Ablaufs der Lizenz
Die Vereinbarungen dieser EULA bleiben in Kraft, bis sie durch Sie oder durch Manaz Development GmbH gekündigt wird. Manaz Development GmbH kann Ihren Zugriff auf und Ihre Nutzung von Manaz Development GmbH Software kündigen, sofern Manaz Development GmbH feststellt, dass Sie diese Vereinbarungen verletzt haben. Die Kündigung oder der Ablauf der nach diesem Vertrag eingeräumten Lizenz führt zu einem sofortigen Ende Ihres Rechts auf Nutzung der Software und der Updates und Upgrades. Sie werden dann keine weiteren Updates erhalten und müssen die Software sowie alle Sicherungskopien von Ihrem Computer löschen. Manaz Development GmbH kann verlangen, dass Sie eine schriftliche Bestätigung über die Vernichtung oder das Löschen der in diesem Paragraphen 8 bezeichneten Materialien vorlegen.
9. Technischer Support
Manaz Development GmbH bietet technische Support-Dienstleistungen an. Die Erbringung von technischem Support liegt im alleinigen Ermessen von Manaz Development GmbH und ist mit keinerlei Garantie oder Gewährleistung verbunden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, alle Ihre vorhandenen Daten, Software und Programme zu sichern, bevor Sie von Manaz Development GmbH technischen Support erhalten. Manaz Development GmbH behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen jeden technischen Support zu verweigern, auszusetzen oder zu kündigen.
10. Beschränkte Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss
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Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entspricht die von Manaz Development GmbH entwickelten und zur Verfügung gestellte Software dem aktuellen Stand der Technik und stimmt mit den jeweils von Manaz Development GmbH zur Verfügung gestellten Produktinformationen und -spezifikationen überein, einschließlich der Informationen in den Benutzerhandbüchern. Manaz Development GmbH gewährleistet nicht, dass die Software nach diesem Vertrag für Zwecke geeignet ist, die über die Erfüllung der Vertragspflichten von Manaz Development GmbH hinausgehen.
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Sie werden darauf hingewiesen, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt Programmfehler nicht mit 100%iger Sicherheit ausschließen lassen.
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Wenn Sie ein Unternehmer sind und Manaz Development GmbH Ihnen die Software gegen Bezahlung und für unbegrenzte Dauer zur Verfügung gestellt hat, so werden Mängel an der Software von Manaz Development GmbH wie folgt beseitigt, sofern Sie Manaz Development GmbH den jeweiligen Mangel gemäß § 377 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) angezeigt haben:
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Angezeigte Mängel werden nach Wahl von Manaz Development GmbH durch Behebung des Mangels („Nachbesserung“) oder Bereitstellung einer mangelfreien Software („Ersatzlieferung“) beseitigt. Die Kosten dieser Mängelbeseitigung trägt Manaz Development GmbH.
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Können die Mängel der Software nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt werden, oder können die Nachbesserung und Ersatzlieferung aus anderen Gründen als fehlgeschlagen gelten, so können Sie nach Ihrer Wahl das Entgelt mindern oder – wenn die Mängel nicht unerheblich sind – vom Vertrag zurücktreten.
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Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die Ihnen aufgrund derartiger Mängel zustehen, werden ausschließlich durch Paragraph 10 geregelt.
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Wenn Manaz Development GmbH Ihnen die Software gegen Bezahlung, jedoch für eine begrenzte Dauer zur Verfügung gestellt hat, werden Mängel an der Software durch Manaz Development GmbH innerhalb einer angemessenen Frist nach Anzeige des Mangels beseitigt. Die Mängelbeseitigung erfolgt, nach Wahl von Manaz Development GmbH, durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ihr Recht auf Minderung des Entgeltes für den Zeitraum, in dem der Mangel besteht, bleibt unberührt. Sie sind nur dann zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs berechtigt, wenn Manaz Development GmbH ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.
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Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nur dann als fehlgeschlagen, wenn Manaz Development GmbH ausreichend Gelegenheit zur Durchführung einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegeben wurde, ohne dass diese das gewünschte Ergebnis erzielt hat, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ungerechtfertigterweise von Manaz Development GmbH verweigert wurde. Ist die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung für Manaz Development GmbH mit nicht vertretbaren Kosten verbunden, kann Manaz Development GmbH die Mängelbeseitigung verweigern und Sie auf Ihr Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrags verweisen.
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In keinem Fall sind Sie berechtigt, in Bezug auf Mängel den Quellcode für die Software zu verlangen.
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Sie haben Manaz Development GmbH unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber Ansprüche aus einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte durch die Software („Rechtsmangel“) geltend macht. Sofern diesbezügliche Informationen vorhanden sind, sei es in schriftlichen Dokumenten, in Korrespondenz oder in sonstiger Form, haben Sie Manaz Development GmbH diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Im Falle rechtmäßiger Ansprüche Dritter stellt Manaz Development GmbH Sie von den Kosten, die durch die Geltendmachung dieser Ansprüche Dritter entstanden sind (darin eingeschlossen angemessene Anwaltskosten, beschränkt - sofern anwendbar - auf die Honorare nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) frei. Des Weiteren ist die Haftung von Manaz Development GmbH für entgangenen Gewinn infolge solcher Rechtsmängel auf das Fünffache des Entgeltes beschränkt, es sei denn, die Mängel wurden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Manaz Development GmbH verursacht.
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Wenn Sie ein Unternehmer sind und die Software für eine unbegrenzte Dauer zur Verfügung gestellt wurde, erlöschen ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Software ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, außer bei vorsätzlichem Verhalten von Manaz Development GmbH. Die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 479 des deutschen Zivilgesetzbuches (BGB) bleibt hiervon unberührt.
11. GEWäHLEISTUNGSAUSSCHLUSS:
MIT AUSNAHME DER VORBEZEICHNETEN BESCHRäNKTEN GEWäHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE IM ISTZUSTAND ZUR VERFüGUNG GESTELLT, UND MANAZ DEVELOPMENT GMBH üBERNIMMT KEINE GEWäHRLEISTUNG IM HINBLICK AUF DEN GEBRAUCH ODER DIE LEISTUNG DER SOFTWARE. MANAZ DEVELOPMENT GMBH üBERNIMMT KEINERLEI GEWäHRLEISTUNG UND SCHLIESST AUSDRüCKLICH JEDE SONSTIGE, AUSDRüCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWäHRLEISTUNG AUS, INSBESONDERE JEDE STILLSCHWEIGENDE GEWäHRLEISTUNG DER EIGNUNG FüR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DARüBER HINAUS SCHLIESST MANAZ DEVELOPMENT GMBH AUSDRüCKLICH JEDE GEWäHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DIE MARKTGäNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITäT ODER DIE FäHIGKEIT, DIE SOFTWARE MIT ANDEREN PRODUKTEN ZU INTEGRIEREN, AUS. SIE üBERNEHMEN DIE VERANTWORTUNG FüR DIE AUSWAHL DER SOFTWARE, MIT DER SIE DIE VON IHNEN GEWüNSCHTEN ERGEBNISSE ERZIELEN WOLLEN, UND FüR DIE INSTALLATION UND NUTZUNG DER SOFTWARE SOWIE DIE DURCH DIE SOFTWARE ERZIELTEN ERGEBNISSE. OHNE EINSCHRäNKUNG DER VORSTEHENDEN SäTZE üBERNIMMT MANAZ DEVELOPMENT GMBH INSBESONDERE KEINE GEWäHRLEISTUNG, DASS DIE SOFTWARE VOR ALLEN MöGLICHEN BEDROHUNGEN SCHüTZT, FEHLERFREI ODER FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER SONSTIGEN AUSFäLLEN IST, ODER DASS DIE SOFTWARE IHRE SPEZIFISCHEN BEDüRFNISSE ERFüLLT.
12. Haftungsbeschränkung
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Manaz Development GmbH haftet für alle Schäden, die Ihnen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von Manaz Development GmbH oder durch eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, für die Manaz Development GmbH eine Garantie übernommen hat oder für die Manaz Development GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. In allen anderen Fällen ist die Schadenersatzpflicht von Manaz Development GmbH auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Wesentliche Pflichten sind nur solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen. Die Haftung von Manaz Development GmbH für Datenverlust ist auf die typischen, für die Wiederherstellung erforderlichen Aufwendungen beschränkt, die normal und üblich sind, wenn Sicherungskopien erstellt wurden. Es wird auf Ihre Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung gemäß Paragraph 5 verwiesen.
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Im Falle einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Manaz Development GmbH ist die Haftung von Manaz Development GmbH auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
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Eine verschuldensunabhängige Haftung der Manaz Development GmbH für bei Abschluss dieser EULA bestehende Mängel gemäß § 536a Abs.1 BGB wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Bezug auf alle Vertreter von Manaz Development GmbH, insbesondere in Bezug auf ihre Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
13. Datenschutz
Durch Abschluss dieser EULA stimmen Sie der Geltung der Manaz Development GmbH Datenschutzrichtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung zu. Diese finden Sie unter:
http://manaz.de/de/imprint.html#disclaimer
14. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Für Ihre Lizenz gilt deutsches Recht. Sollten Sie Unternehmer sein, liegt der ausschließliche Gerichtsstand am eingetragenen Sitz von Manaz Development GmbH. Die Manaz Development GmbH behält sich das Recht vor, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
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Durch diese EULA werden Ihre Rechte nach §§ 69c Nr.3, 69d Abs. 2 und 3 und 69e des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nicht eingeschränkt. Falls Sie das Computerprogramm zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren (nachfolgend „Dekompilierung“ genannt) möchten, um eine Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen gemäß § 69e UrhG zu erreichen, haben Sie Manaz Development GmbH vor der Dekompilierung des Computerprogramms zu kontaktieren und die Bereitstellung der für das Erreichen einer solchen Interoperabilität erforderlichen Informationen anzufordern. Stellt Manaz Development GmbH diese Informationen bezüglich der Interoperabilität ohne schuldhaftes Zögern zur Verfügung, ist der Kunde nicht zur Dekompilierung des Computerprogramms berechtigt.
15. Verschiedenes
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Diese EULA im Sinne obiger Definition, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind, legen alle Ihre Rechte zur Nutzung der Software fest und bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese EULA setzen alle anderen Mitteilungen, Zusicherungen oder Werbeaussagen in Bezug auf die vertragsgegenständliche Software außer Kraft.
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Ein Verzicht auf Bestimmungen dieser Vereinbarung gilt nur dann als erfolgt, wenn eine schriftliche, von einem bevollmächtigten Vertreter von Manaz Development GmbH unterzeichnete Verzichtserklärung vorliegt.
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Wird die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser EULA festgestellt, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser EULA uneingeschränkt wirksam.
Soweit eine ansonsten unwirksame Bestimmung so ausgelegt werden kann, dass sie wirksam ist, ist sie auf diese Weise auszulegen.
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Alle nicht ausdrücklich in dieser EULA festgelegten Rechte bleiben von Manaz Development GmbH vorbehalten.
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Die beschreibenden überschriften in dieser EULA wurden der leichteren Lesbarkeit wegen eingefügt, und die Auslegung dieser EULA wird durch sie nicht eingeschränkt oder auf sonstige Weise berührt.
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Sie dürfen Ihre Rechte aus dieser EULA nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Manaz Development GmbH abtreten.
Stand: 20. Februar 2017
Manaz Development GmbH
Mittlere Wende 30 | 33739 Bielefeld | Deutschland